Die Spielerei - Düsseldorf steht grundsätzlich allen Spielebegeisterten offen.
- Voraussetzung ist die Anmeldung unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebescheinigung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr benötigen außerdem die Einwilligungserklärung und den Personalausweis oder den Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung eines gesetzlichen Vertreters.
- Der Benutzer erkennt die Benutzungsordnung sowie die besonderen Benutzungshinweise bei der Anmeldung durch Unterschrift an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen
zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters hinterlegen.
- Für die Inanspruchnahme der Spielerei - Düsseldorf ist ein jährliches Benutzungsentgelt nach Punkt 17 zu entrichten.
- Jeder Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Familien erhalten einen gemeinsamen Benutzerausweis. Zu jeder Ausleihe und Rückgabe von Spielen ist der Benutzerausweis
vorzulegen. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Spielerei Düsseldorf unverzüglich mitzuteilen. Auf Antrag kann ein neuer Benutzerausweis gegen Entgelt nach Punkt 17 ausgestellt werden.
- Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn Personen aufgrund des Punkt 11 von der Benutzung der Spielerei - Düsseldorf ausgeschlossen werden oder wenn die Spielerei - Düsseldorf aus anderen
Gründen die Rückgabe verlangen. Dies gilt insbesondere bei offenen Forderungen der Spielerei - Düsseldorf (ausstehende Versäumnisentgelte bzw. Leihfristüberschreitung usw.).
- Die Anzahl der vom Benutzer zur Ausleihe vorgesehenen Spiele kann durch die Spielerei - Düsseldorf begrenzt werden. Zur Zeit können Einzelpersonen 2 und Familien 2-3 Spiele pro Ausleihe und
Institutionen bzw. Organisationen 5 Spiele pro Ausleihe entleihen.
- Der Benutzer ist verpflichtet, alle Spiele bei der Ausleihe bzw. Rückgabe verbuchen zu lassen und alle entliehenen Spiele fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
- Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Sie kann vor Ablauf in der Spielerei - Düsseldorf verlängert werden, wenn keine Vormerkung für einen anderen Benutzer vorliegt.
- Die Leihfrist kann für bestimmte Spiele durch die Spielerei - Düsseldorf verkürzt werden
- Die Spielerei - Düsseldorf ist berechtigt, ausgeliehene Spiele jederzeit zurückzufordern.
- Der Benutzer ist verpflichtet: 1. die Spiele sorgfältig zu behandeln, vor Veränderungen, Beschmutzungen und Beschädigungen zu schützen sowie dafür zu sorgen, dass sie nicht missbräuchlich
genutzt werden, 2. vor der Ausleihe die Spiele auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit hin zu überprüfen und diese Mängel dem Spielereipersonal bekannt zu machen.
- Ausgeliehene Spiele dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Verlust ausgeliehener Spiele ist der Spielerei - Düsseldorf unverzüglich anzuzeigen. Für den Verlust, die Beschädigung oder bei Unvollständigkeit von ausgeliehenen Spiele hat der Benutzer
Ersatz zu leisten. Als Ersatz gilt bei Verlust oder bei einer die Benutzung beeinträchtigenden Beschädigung in erster Linie die Ersatzbeschaffung von Originalteilen zum Neuwert durch den
Benutzer. Kann innerhalb von zwei Wochen nach Meldung kein Ersatz bzw. Originalteil beschafft werden, so ist die Spielerei - Düsseldorf berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes zu fordern. Bei der Ersatzbeschaffung durch die Spielerei - Düsseldorf ist zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt nach Punkt 17/4 zu entrichten. Bei Kindern und Jugendlichen
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter für die Rückgabe sowie den Verlust oder die Beschädigung von ausgeliehenen Spiele.
- Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. Bei Kindern und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haftet der gesetzliche
Vertreter.
- Gibt der Benutzer ausgeliehene Spiele nach Ablauf der Leihfrist trotz Aufforderung nicht zurück, so ist die Spielerei - Düsseldorf berechtigt, an Stelle der Rückgabe der ausgeliehenen Spiele
Schadensersatz zu verlangen.
- Für Spiele, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten
- Das Versäumnisentgelt richtet sich nach folgender Tabelle und wird gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt:
-
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Spielerei - Düsseldorf ausgeschlossen werden.
Düsseldorf, den 01.01.14