Nutzungsbedingungen

Die Spielerei - Düsseldorf steht grundsätzlich allen Spielebegeisterten offen.

  1. Voraussetzung ist die Anmeldung unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebescheinigung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen außerdem die Einwilligungserklärung und den Personalausweis oder den Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung eines gesetzlichen Vertreters.
  2. Der Benutzer erkennt die Benutzungsordnung sowie die besonderen Benutzungshinweise bei der Anmeldung durch Unterschrift an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters hinterlegen.
  3. Für die Inanspruchnahme der Spielerei - Düsseldorf ist ein jährliches Benutzungsentgelt nach Punkt 17 zu entrichten.
  4. Jeder Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Familien erhalten einen gemeinsamen Benutzerausweis. Zu jeder Ausleihe und Rückgabe von Spielen ist der Benutzerausweis vorzulegen. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Spielerei Düsseldorf unverzüglich mitzuteilen. Auf Antrag kann ein neuer Benutzerausweis gegen Entgelt nach Punkt 17 ausgestellt werden.
  5. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn Personen aufgrund des Punkt 11 von der Benutzung der Spielerei - Düsseldorf ausgeschlossen werden oder wenn die Spielerei - Düsseldorf aus anderen Gründen die Rückgabe verlangen. Dies gilt insbesondere bei offenen Forderungen der Spielerei - Düsseldorf (ausstehende Versäumnisentgelte bzw. Leihfristüberschreitung usw.).
  6. Die Anzahl der vom Benutzer zur Ausleihe vorgesehenen Spiele kann durch die Spielerei - Düsseldorf begrenzt werden. Zur Zeit können Einzelpersonen 2 und Familien 2-3 Spiele pro Ausleihe und Institutionen bzw. Organisationen 5 Spiele pro Ausleihe entleihen.
  7. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Spiele bei der Ausleihe bzw. Rückgabe verbuchen zu lassen und alle entliehenen Spiele fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
  8. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Sie kann vor Ablauf in der Spielerei - Düsseldorf verlängert werden, wenn keine Vormerkung für einen anderen Benutzer vorliegt.
  9. Die Leihfrist kann für bestimmte Spiele durch die Spielerei - Düsseldorf verkürzt werden
  10. Die Spielerei - Düsseldorf ist berechtigt, ausgeliehene Spiele jederzeit zurückzufordern.
  11. Der Benutzer ist verpflichtet: 1. die Spiele sorgfältig zu behandeln, vor Veränderungen, Beschmutzungen und Beschädigungen zu schützen sowie dafür zu sorgen, dass sie nicht missbräuchlich genutzt werden,  2. vor der Ausleihe die Spiele auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit hin zu überprüfen und diese Mängel dem Spielereipersonal bekannt zu machen.
  12. Ausgeliehene Spiele dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  13. Der Verlust ausgeliehener Spiele ist der Spielerei - Düsseldorf unverzüglich anzuzeigen. Für den Verlust, die Beschädigung oder bei Unvollständigkeit von ausgeliehenen Spiele hat der Benutzer Ersatz zu leisten. Als Ersatz gilt bei Verlust oder bei einer die Benutzung beeinträchtigenden Beschädigung in erster Linie die Ersatzbeschaffung von Originalteilen zum Neuwert durch den Benutzer. Kann innerhalb von zwei Wochen nach Meldung kein Ersatz bzw. Originalteil beschafft werden, so ist die Spielerei - Düsseldorf berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern. Bei der Ersatzbeschaffung durch die Spielerei - Düsseldorf ist zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt nach Punkt 17/4 zu entrichten. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter für die Rückgabe sowie den Verlust oder die Beschädigung von ausgeliehenen Spiele.
  14. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. Bei Kindern und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter.
  15. Gibt der Benutzer ausgeliehene Spiele nach Ablauf der Leihfrist trotz Aufforderung nicht zurück, so ist die Spielerei - Düsseldorf berechtigt, an Stelle der Rückgabe der ausgeliehenen Spiele Schadensersatz zu verlangen.
  16. Für Spiele, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten
  17. Das Versäumnisentgelt richtet sich nach folgender Tabelle und wird gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt:
  18. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Spielerei - Düsseldorf ausgeschlossen werden.

    Düsseldorf, den 01.01.14

Es werden folgende Entgelte erhoben (gültig ab 01.01.2014):          
1. Jahresabogebühren  
1.1 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre MINI-ABO - 1 Spiel die Woche  frei
1.2 Familien mit der Familienkarte, Ehrenamtliche 10 €
1.3 Erwachsene Familien ohne Familienkarte (z.B. ortsfremd) 13 €

1.4

Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Schulen & Jugendfreizeiteinrichtungen

30 €

2. Bei Verlust des Ausweises  
2.1 Ersatz eines Benutzerausweises für Inhaber der Familienkarte bei Verlust 10 €
2.2 Ersatz eines Benutzerausweises Erwachsene 13 €

2.3

 

Ersatz eines Benutzerausweises für Vereine, Verbände, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten usw.

30 €

 

3. Für das Überschreiten der Leihfrist je Gegenstand und angefangene Woche 2 €

4.

 

Bearbeitungsgebühr für die Wiederbeschaffung eines Spiels bzw. für Ersatzteile für ein Spiel durch die Spielerei - Düsseldorf

10 €

 

5. Besuch von Schulklasse nach Terminabsprache frei